Schicksalspfoten e.V.
Weil die Hunde und Katzen Rumäniens uns brauchen!

Spendenescheinigungen

Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, sind Spenden und Fördermitgliedsbeiträge an Schicksalspfoten e.V. steuerlich absetzbar (Einkommenssteuergesetz Paragraph §§ 10b); sofern diese im Verwendungszweck eindeutig als Spende bzw. Fördermitgliedsbeiträge erkennbar sind.

So geht's:

Spenden bis 200€ pro Jahr


Reichen Sie bei Ihrem Finanzamt den Einzahlungsbeleg Ihrer Überweisung ein (Einkommensteuerdurchführungsverordnung § 50 Abs. 2 Nr. 2 ).

Sollten Sie dennoch eine Zuwendungsbestätigung benötigen, sprechen Sie uns gern an.

Spenden über 200€ pro Jahr

Zur Geltendmachung benötigen Sie eine Spendenbescheinigung bzw. Zuwendungsbestätigung von uns. Sofern Sie Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse mitgeteilt haben, erhalten Sie diese automatisch per Post.

Im Falle einer Einzelspende wird die Zuwendungsbestätigung nach Eingang ihrer Spende ausgestellt. Spenden Sie regelmäßig an uns (beispielsweise in Form einer Futterpatenschaft), erstellen wir im Januar eine Bescheinigung über die gesammelten Spenden des jeweils vorangegangenen Jahres.

Wenn Sie eine Zuwendungsbestätigung über eine Einzelspende wünschen, sprechen Sie uns gern an.